Drittes Sakrament
Trauung hat ganz viel mit gegenseitigem Vertrauen zu tun. Bei der kirchlichen Trauung kommt zum Ja der Partner, das Ja Gottes dazu.
Die Kirche nimmt dies ernst und trägt der gegenwärtigen Vielfalt der Konfessionen und Religionen Rechnung.
Ökumenische Trauungen
Die Gräben zwischen den christlichen Konfessionen, ja sogar Religionen, sind nicht mehr so tief wie früher. Ökumenische Trauungen gehören zum kirchlichen Alltag.
Wer kann kirchlich heiraten?
Haupthindernisse für eine Eheschliessung sind eine schon bestehende Ehe, fehlender Wille zur lebenslangen Treue oder Zwang von „Aussen“.
War einer der beiden Partner bereits in einem Ehebund verpflichtet, muss geprüft werden, ob der Weg zur kirchlichen Trauung wirklich frei ist. Die Ehe eines reformierten Partners, der „nur“ zivil verheiratet war (und gemäss staatlichem Recht geschieden ist) gilt für das Kirchenrecht als gültige Ehe und somit als Ehehindernis.
Wichtig
Lassen Sie sich nicht zum Vornherein durch Hindernisse oder rechtliche Unklarheiten entmutigen. Suchen Sie das Gespräch mit den Seelsorgern.
Sollte Ihnen eine kirchliche Eheschliessung verwehrt sein, gibt es die Möglichkeit, dass eine Segensfeier für die Brautleute durch einen Seelsorger stattfinden kann. In diesem Fall sind Sie nicht an die Kriterien für eine kirchliche Trauung gebunden.
Sie möchten den Bund vor Gott und der Kirche schliessen?
Dann laden wir Sie gerne ein, mit uns ins Gespräch zu kommen.
Sekretariat: Tel. 061 319 98 00, Mail: info@kathki-birsfelden.ch oder bei einem Seelsorger Tel.: 061 319 98 00, Mail: w.meier@kathki-birsfelden.ch. Zum ersten Gespräch bringen Sie einen aktuellen Taufscheinauszug aus Ihrer Taufgemeinde mit, welcher nicht älter als 6 Monate alt sein darf.
Die Vorbereitung
Was ist für eine kirchliche Trauung notwendig?
- Für eine Einführung in das christliche Eheverständnis werden Ehekurse angeboten. Das Pfarramt gibt Ihnen darüber gerne Auskunft.
- Auf dem Weg zur Trauung können Sie auch durch die Seelsorger der Pfarrei begleitet werden.
- Melden Sie sich frühzeitig beim Pfarramt der Kirche, wo Sie die Trauung feiern wollen und besprechen Sie den Hochzeitsgottesdienst.
- Voraussetzung für die kirchliche Trauung ist die Ziviltrauung.
- Fordern Sie bei Ihrer Taufpfarrei einen Taufschein an, das ist ein Auszug aus dem Taufbuch (er sollte nicht älter als 6 Monate sein).
- Mit dem Seelsorger in Ihrer Wohngemeinde und zusammen mit Ihrem zukünftigen Ehepartner werden Sie ein Ehedokument ausfüllen.
- Neben den sichtbaren, administrativen Vorbereitungen ist es wichtig, auch einen inneren Weg zu gehen. „Ehe ist nicht, Ehe wird“. mit diesen Worten beschreibt der Theologe H.J. Venetz den Prozess der Ehe als Weg-Gemeinschaft.