Der Kirchgemeinderat ist das leitende und vollziehende Organ der Kirchgemeinde („die Exekutive“).
Er vertritt die Kirchgemeinde nach innen und nach aussen.
Er übt zur Erfüllung der Aufgaben der Kirchgemeinde alle Befugnisse aus, die nicht durch
besondere Bestimmung einem anderen Organ der Kirchgemeinde zugewiesen sind.36
Dazu gehören insbesondere:
– Vorbereitung der Geschäfte der Kirchgemeindeversammlung
– Vollzug der dort gefassten Beschlüsse
– Anordnung von Wahlen und Abstimmungen
– Anstellung der Mitarbeitenden für die Seelsorge in Zusammenarbeit mit den kirchlichen Stellen, dem Bischofsvikariat St. Urs und dem Personalamt in Solothurn
– Anstellung des übrigen Personals
– Aufsicht über den Finanzhaushalt der Kirchgemeinde
– Verwaltung des Kirchgemeindevermögens
– Unterhalt der Gebäulichkeiten und des Inventars
– Führung des Kirchgemeindearchivs
– Bestellung von Kommissionen und Arbeitsgruppen
– Zusammenarbeit mit dem Seelsorgeteam und dem Pfarreirat
Bruno Leibundgut, Präsident, Ressort Finanzen
Wolfgang Meier, Gemeindeleiter, Ressort Seelsorge
Franziska Preiswerk, Vizepräsidentin, Ressort Personelles
Lüder Bosse, Ressort Bau und Liegenschaft
Christian Rauch, Ressort Vereine / Pfarreirat / Synode
Christine Sidler, Beisitz, Archivarin
Thomas Schwimbersky, Aktuar


