Kirchenaustritt

Austritt aus der römisch-katholischen Kirche

Mit der Kirchensteuer wird das kirchliche Leben in unserer Pfarrei finanziert. Entgegen der landläufigen Meinung fliessen von der Kirchgemeinde keine Gelder der Kirchensteuer nach Rom.

Mit den Steuereinnahmen werden die Löhne der kirchlichen Mitarbeitenden finanziert. Die finanziellen Mittel ermöglichen die denkmalgeschützte Kirche sowie das Pfarreiheim instand zu halten und ein aktives Pfarreileben und die Seelsorge zu gewährleisten.

Die Kirchensteuer, welche zusammen mit der Gemeindesteuer eingezogen wird, beträgt momentan 11.5 % der Staatssteuer. Der Steuerfuss wird jährlich von der Kirchgemeindeversammlung festgelegt.

Möchten Sie trotzdem austreten, richten Sie einen Brief (A+) mit Ihrer Unterschrift an das Pfarramt, Hardstrasse 28, 4127 Birsfelden.
Ihr Austrittsbegehren wird vom Kirchgemeinderat in der monatlichen Sitzung zur Kenntnis genommen und dann an die Gemeinde Birsfelden weitergeleitet. Anschliessend erhalten Sie eine Bestätigung – ein wenig Geduld ist gefordert.