Pastoralraum Hardwald am Rhy Birsfelden, Muttenz, Pratteln/Augst, Missione Cattolica Italiana 

Trauung

Drittes Sakrament

Trauung hat ganz viel mit gegenseitigem Vertrauen zu tun. Bei der kirchlichen Trauung kommt zum Ja der Partner, das Ja Gottes dazu.
Die Kirche nimmt dies ernst und trägt der gegenwärtigen Vielfalt der Konfessionen und Religionen Rechnung.


Ökumenische Trauungen
Die Gräben zwischen den christlichen Konfessionen, ja sogar Religionen, sind nicht mehr so tief wie früher. Ökumenische Trauungen gehören zum kirchlichen Alltag.

Wer kann kirchlich heiraten?
Haupthindernisse für eine Eheschliessung sind eine schon bestehende Ehe, fehlender Wille zur lebenslangen Treue oder Zwang von „Aussen“.
War einer der beiden Partner bereits in einem Ehebund verpflichtet, muss geprüft werden, ob der Weg zur kirchlichen Trauung wirklich frei ist. Die Ehe eines reformierten Partners, der „nur“ zivil verheiratet war (und gemäss staatlichem Recht geschieden ist) gilt für das Kirchenrecht als gültige Ehe und somit als Ehehindernis.

Wichtig
Lassen Sie sich nicht zum Vornherein durch Hindernisse oder rechtliche Unklarheiten entmutigen. Suchen Sie das Gespräch mit den Seelsorgern.
Sollte Ihnen eine kirchliche Eheschliessung verwehrt sein, gibt es die Möglichkeit, dass eine Segensfeier für die Brautleute durch einen Seelsorger stattfinden kann. In diesem Fall sind Sie nicht an die Kriterien für eine kirchliche Trauung gebunden.

Weitere Informationen finden Sie unter
https://kathki-birsfelden.ch/was-tun-wenn/trauung/